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Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Veröffentlichungen zur Einbauverpflichtung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz

Durch das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, zukünftig moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen1.

Gemäß § 37 Abs.1 MsbG stellt die UnnaWasser & Mehr GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber Informationen über ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen und den Umfang des Rollout bereit.

Preise ab 01.10.2026

1. Standardleistungen gemäß § 35 Abs. 1 MsbG

1.1 Moderne Messeinrichtungen

Preise für moderne Messeinrichtungen
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Moderne Messeinrichtungen für Letztverbraucher: 21,01 25,00
Moderne Messeinrichtungen für Anlagenbetreiber EEG u. KWKG 21,01 25,00

 

1.2 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - gesamt

Preise für intelligente Messsysteme - Letztverbraucher
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von:
über 100.000 kWh 184,87 220,00
über 50.000 kWh bis einschließlich 100.000 kWh 184,87 220,00
über 20.000 kWh bis einschließlich 50.000 kWh 159,66 190,00
über 10.000 kWh bis einschließlich 20.000 kWh 109,24 130,00
über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh 100,84 120,00
0 kWh bis einschließlich 6.000 kWh 50,42 60,00
Zählpunkte mit einer Vereinbarung gemäß § 14a EnWG: 109,24 130,00

 

1.2.1 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Netzbetreiber

Preise für intelligente Messsysteme - Letztverbraucher
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von:
über 100.000 kWh 67,23 80,00
über 50.000 kWh bis einschließlich 100.000 kWh 67,23 80,00
über 20.000 kWh bis einschließlich 50.000 kWh 67,23 80,00
über 10.000 kWh bis einschließlich 20.000 kWh 67,23 80,00
über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh 67,23 80,00
0 kWh bis einschließlich 6.000 kWh 25,21 30,00
Zählpunkte mit einer Vereinbarung gemäß § 14a EnWG: 67,23 80,00

 

1.2.2 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Anschlussnutzer

Preise für intelligente Messsysteme - Letztverbraucher
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von:
über 100.000 kWh 117,65 140,00
über 50.000 kWh bis einschließlich 100.000 kWh 117,65 140,00
über 20.000 kWh bis einschließlich 50.000 kWh 92,44 110,00
über 10.000 kWh bis einschließlich 20.000 kWh 42,02 50,00
über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh 33,61 40,00
0 kWh bis einschließlich 6.000 kWh 25,21 30,00
Zählpunkte mit einer Vereinbarung gemäß § 14a EnWG: 42,02 50,00

 

1.3 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - gesamt

Preise für intelligente Messsysteme - Anlagenbetreiber
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Anlagenbetreiber EEG u. KWKG mit einer installierten Leistung von:
über 100 kW 184,87 220,00
über 25 bis einschließlich 100 kW 184,87 220,00
über 15 bis einschließlich 25 kW 159,66 190,00
über 7 bis einschließlich 15 kW 109,24 130,00
bis einschließlich 7 kW 50,42 60,00
Steuereinrichtung 84,03 100,00

 

1.3.1 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Netzbetreiber

Preise für intelligente Messsysteme - Anlagenbetreiber
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Anlagenbetreiber EEG u. KWKG mit einer installierten Leistung von:
über 100 kW 67,23 80,00
über 25 bis einschließlich 100 kW 67,23 80,00
über 15 bis einschließlich 25 kW 67,23 80,00
über 7 bis einschließlich 15 kW 67,23 80,00
bis einschließlich 7 kW 25,21 30,00
Steuereinrichtung 42,02 50,00

 

1.3.2 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Anlagenbetreiber

Preise für intelligente Messsysteme - Anlagenbetreiber
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Anlagenbetreiber EEG u. KWKG mit einer installierten Leistung von:
über 100 kW 117,65 140,00
über 25 bis einschließlich 100 kW 117,65 140,00
über 15 bis einschließlich 25 kW 92,44 110,00
über 7 bis einschließlich 15 kW 42,02 50,00
bis einschließlich 7 kW 25,21 30,00
Steuereinrichtung 42,02 50,00

 

2. Zusatzleistungen gemäß § 34 Abs. 2 und weitere Leistungen nach § 34 Abs. 3

Preise für Zusatzleistungen2) Messstellenbetriebsentgelt Zusatzentgelt
  netto brutto1)
 
Wandlersatz Mittelspannung: 225,00 €/a 267,75 €/a
Wandlersatz Niederspannung: 30,00 €/a 35,70 €/a
Schaltgerät für moderne Messeinrichtungen: 14,00 €/a 16,66 €/a
Zusatzablesung bei modernen Messeinrichtungen: 1,80 €/Vorgang 2,14 €/Vorgang
Vorzeitiges Pflichtrollout: 84,03 € 100,00 €
Optionale Einbaufälle: 25,21 € 30,00 € 100,00 € einmalig
Prüfung von Elektrizitätszählern (Checkmeterprüfung): 76,00 €/Vorgang 90,44 €/Vorgang

1 inklusive der zum Leistungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer (19 % im Preisblatt berücksichtigt)

2 Zukünftig werden weitere Zusatzleistungen im Preisblatt ergänzt.

 

3. Preise Energieserviceanbieter

Art der Zusatzleistung Preise
  netto brutto
 
Messdatenbereitstellung je Tag und je Linie* pro Messlokation, Marktlokation oder Tranche für RLM und iMSys 6,85 ct 8,15 ct
einmalige Einrichtungsgebühr je Energieserviceanbieter 100,00 € 119,00 €

 

* gemäß „Codeliste der Messprodukte“, die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können (Lastgang Wirkarbeit Bezug/Erzeugung)

Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb

Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb sowie Vertragsunterlagen finden Sie unter Messstellenbetrieb.