Messstellenbetrieb und Messdienstleistung
Die UnnaWasser & Mehr GmbH bieten den Anschluss des von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messstellenrahmenvertrages bzw. - soweit Sie lediglich die Messdienstleistung übernehmen - des ebenfalls von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messrahmenvertrages an.
Da die Vertragstexte bundesweit einheitlich für alle Marktbeteiligten vorgegeben und veröffentlicht sind, sehen wir von einer einzelnen Vertragsausfertigung ab.
Veröffentlichung nach § 9 Abs. 4 MsbG
Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber im Netzgebiet der UnnaWasser & Mehr GmbH tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Die UnnaWasser & Mehr GmbH bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Strom
Die BNetzA hat standardisierte Messstellenrahmenverträge beschlossen.